Stadtfelddamm   |  30625 Hannover   |   info@kgv-steuerndieb.de

Wer einen

Garten besitzt,

hat alles,

was er braucht.

HERZLICH

WILLKOMMEN

Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Homepage gefunden haben. Wir möchten hiermit unsere Mitglieder und alle interessierten Gartenfreunde über den Verein und die aktuellen

 

Aktivitäten informieren. Unsere schöne Anlage liegt an der Eilenriede in der Nähe der Waldstation und umfasst 5 ha Grundstück mit 90 Kleingärten. Ein beschrankter Parkplatz ist vorhanden.

 

TERMINE

aktuelles

 

 

Merkblatt über Videoüberwachung

 

Die Anzahl an Einbrüchen in Kleingartenanlagen häuft sich seit Jahren und es werden zukünftig kaum weniger werden. Immer mehr Kleingartenpächter wollen sich deshalb besser vor Einbrüchen schützen, denn die Täter haben es nicht nur auf technische Geräte abgesehen, sondern häufig werden auch Gartengeräte, Schubkarren, Sitzgelegenheiten aber auch Lebensmittel und Alkohol entwendet. Zum Verlust der Wertgegenstände tritt dann noch der Sachschaden an der Gartenlaube – durch gewaltsames Aufhebeln von Türen oder Fenstern.

Einige Pächter versuchen diesem Trend zu Einbrüchen in Kleingartenlauben durch die Anschaffung und Einrichtung von Sicherheitstechnik – insbesondere Videoüberwachungs- kameras – zu begegnen. Sicherlich nicht immer eine schlechte Idee, denn Videotechnik kann durchaus eine abschreckende Wirkung auf Täter haben. Zudem können die Aufzeichnungen ggf. einen Täter auch im Nachhinein überführen.

Ein Allheilmittel bietet die Videoüberwachung selbstredend aber nicht: Täter können die entdeckte Technik zerstören oder mitnehmen, sich maskieren oder bei einer offensichtlich installierten Videotechnik davon ausgehen, dass sich lohnende Wertgegenstände innerhalb der Parzelle befinden dürften.

Wir möchten aber aus gebotenem Anlass dennoch einige wichtige Fragen rund um die Videoüberwachung der Parzelle beantworten: (als PDF downloaden)

 

 

Geplante Termine für das Jahr 2025

 • Gesellschafterversammlung Strom StrG1 Samstag, 26.04.2025, 14.00 Uhr im Vereinshaus

 

 • Jahreshauptversammlung Samstag, 26.04.2025, 15.00 Uhr im Vereinshaus

 

 • Gemeinschaftsarbeit Samstag, 29.03.2025, 08.30 Uhr

 

 • Himmelfahrt (Vatertag), am Vereinshaus Donnerstag, 29.05.2025, 11.00 Uhr

 

 • Gemeinschaftsarbeit mit Wasserablesung Samstag, 21.06.2025, 08.30 Uhr

 

 • Gemeinschaftsarbeit Samstag, 23.08.2025, 08.30 Uhr

 

 • Gemeinschaftsarbeit Samstag, 27.09.2025, 08.30 Uhr als Ausgleich für einen evtl. versäumten GA-Tag

 

Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Info zur Gemeinschaftsarbeit:

10 Stunden im Jahr sind Pflicht!

Je Garten wird nur ein Teilnehmer gezählt.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der angesetzten Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Es kann auch eine Ersatzkraft gestellt, oder die Gemeinschaftsarbeit finanziell abgegolten werden. Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden und die Höhe des Abgeltungsbetrages sind durch Versammlungsbeschluss festgelegt.

 

Der Vorstand

Januar 2025

Unser Vereinshaus

Wir haben hier Platz für bis zu 40 Personen, man kann es auch für externe Veranstaltungen mieten.

 

UNIVERSUM KLEINGARTEN

wird als Projekt in Kooperation mit dem BUND Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover  angeboten. Es geht um eine ökologische Bewirtschaftung der Kleingärten und die  Rückbesinnung auf ihre ursprüngliche Idee aus der die Kleingärten enstanden sind.

 

Auch für unseren Verein ist die Drittelregelung der Pachtfläche für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf wichtig, dies ist unter anderem in der Kleingartenordnung der Stadt Hannover sowie dem Pachtvertrag geregelt. Zwei Drittel sollen für die Erholung und als Ziergarten im Mittelpunkt stehen.

zur Erinnerung

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

wir haben uns als Kleingärtner verpflichtet, Umwelt und Artenvielfalt in unseren Anlagen und Gärten zu schützen. Wir wollen auch mit der Pflege unserer Anlagen Vorbild für unsere Nachbarn sein, die unsere Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns besuchen.

 

1. Der Pächter hat die seinen Garten umschließenden Wege stets von Wildkräutern und Unrat sauber zu halten.

 

2. Die Heckenhöhe zum Weg muss zurückgeschnitten werden.

 

3. Die Heckenseite zum Weg ist so zurückzuschneiden, dass stets die volle Breite der Wege gewährleisten ist.

 

4. Der Randbereich zum Nachbarn ist sauber und frei von Wildkräutern zu halten. Die Grenze ist der Zaun zum Nachbarn.

 

5. Der Schnitt der Ziersträucher muss sach­ sowie artgerecht durchgeführt werden. Das Entfernen und Auf­den­Stock­setzen jeglicher Gehölze ist zwischen dem 1.3. und 30.9. nach § 39 BNatSchG verboten. Der mindestens jährliche Rückschnitt der Formschnitthecken im Sinne der Ziff. 3.2 der Gartenordnung ist unter Beachtung des besonderen Artenschutzes, insbesondere hinsichtlich Brutplätze europäischer Vogelarten, ganzjährig zulässig.

 

Der Vorstand wird verstärkt auf das Einhalten der oben genannten Punkte achten und wenn erforderlich, Schritte zu ihrer Umsetzung einleiten.

 

Januar 2025

 

Formulare

Hier finden Sie wichtige und nützliche Downloads rund um unseren Verein.

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Lageplan

Parzellenplan

Luftbild

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 

die Sprechzeiten des Vorstandes finden immer nach vorheriger Anmeldung (Mobil 0171 4900004) statt. Wenn ihr außerhalb dieser Zeiten Fragen oder Anregungen habt, macht das doch bitte über Mail

unter: info@kgv-steuerndieb.de

 

Bitte nicht vergessen, alle Vorstandsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich in ihrer Freizeit aus und können nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

 

Das Vorstandsteam

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